Neues EU-Energielabel – Checklisten für Händler (Geräte & Lichtquellen)


    Liebe Fachhändler und Fachhändlerinnen,

    das EU-Energielabel für Produkte unterstützt Konsumenten und Konsumentinnen sowie professionelle Beschaffer seit über 25 Jahren wirksam bei der Auswahl energieeffizienter Produkte. Das heute verwendete A+++/G-Bewertungsschema hat allerdings an Effektivität verloren.

    Die aktuelle Labelskala mit mehreren „+“ ist nicht mehr transparent und die Mehrheit der Produkte befindet sich bereits in den obersten Effizienzklassen.
    So ließ sich für Verbraucher kaum noch einschätzen, wie sparsam ein Gerät wirklich ist. Hinter dieser Tendenz steckt tatsächlich eine allgemein höhere Energieeffizienz der Geräte. Die Europäische Union hat das Label daher überarbeitet und den Nutzungsbedürfnissen entsprechend optimiert.

    Seit Anfang November müssen Hersteller von Elektro-Hausgeräten ihren Produkten zusätzlich zum aktuellen EU-Energielabel auch das ab März 2021 geltende Label beilegen.

Was Sie dabei unbedingt beachten müssen:


  • Ab dem 1. März werden für Fernseher, Monitore, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Waschtrockner sowie Kühl- und Gefriergeräte das Energielabel angepasst.

  • Für diese Produktgruppen darf das alte EU-Energielabel auf den Ausstellungsgeräten nur bis zum 28. Februar 2021 gezeigt werden.

  • Bis zum 28. Februar 2021 dürfen auf keinen Fall die neuen EU-Energielabels benutzt werden!

  • Erst ab dem 1. März 2021 bis zum 18. März 2021 haben Sie die Möglichkeit, das alte EU-Energielabel durch die neuen zu ersetzen. Wichtig: Eine Doppelkennzeichnung mit beiden EU-Labels gleichzeitig ist zu keiner Zeit erlaubt.

  • Nach dem 18. März 2021 dürfen dann nur noch die neuen Labels verwendet werden.

  • Bis zum 1. Dezember 2021 müssen alle Geräte, für die es kein neues Label gibt, abverkauft werden.

  • Bei der falschen Auszeichnung der Produkte drohen Ihnen Abmahnungen und/oder Ordnungsstrafen.

  • Für Lichtquellen, also Leuchten und Lampen, findet die Umstellung erst im September 2021 statt (siehe Checkliste).

  • Bei kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräten wie Trockner, Staubsauger und Backöfen wird erst voraussichtlich 2024 umgestellt.

  • Die Heizungen werden erst 2026 umgestellt.

Der BVT stellt Ihnen Checklisten für die Umstellungsphase zur Verfügung: Checkliste - Neues EU-Energielabel für Geräte und Checkliste - Neues EU-Energielabel für Lichtquellen.